Bundesfreiwilligendienst (BFD)


Der Bundesfreiwilligendienst (BFD) ist ein Angebot ohne Altersbegrenzung. Lediglich die Vollzeitschulpflicht muss erfüllt sein. Bundesfreiwilligendienste gibt es im sozialen, ökologischen, kulturellen Bereich oder im Bereich des Sports, der Integration sowie im Zivil- und Katastrophenschutz. Rechtlich und organisatorisch unterscheidet sich der BFD jedoch von den Jugendfreiwilligendiensten. Die Teilnehmenden im BFD schließen einen Vertrag mit dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgabe (BAFzA). Die Einsatzstellen der Freiwilligen müssen außerdem vor Beginn des Dienstes vom BAFzA anerkannt sein. Sie gehören häufig in die Rechtsträgerschaft von Kommunen oder auch zu gemeinwohlorientierten Organisationen. Die Verantwortung für die pädagogische Begleitung und die Durchführung der 25 Bildungstage haben die sogenannten Zentralstellen. Die Organisation und Ausgestaltung kann daher unterschiedlich sein. Für Teilnehmende über 27 Jahren kann eine angemessene Regelung zum Teilzeitdienst und über die Reduzierung von Bildungstagen getroffen werden.

Übersicht-zu-Freiwilligendienste-im-Vergleich.pdf


Angeschlossene Träger und Einsatzstellen im Alb-Donau-Kreis: